Archivierte Stelle: Gesundheits- und Krankenpflegekraft Herzkatheterlabor (d/m/w; 212/2022) in Leipzig
Archivierte Stelle: Gesundheits- und Krankenpflegekraft Herzkatheterlabor (d/m/w; 212/2022) in Leipzig
Leipzig
zur nächstmöglichen Besetzung
Für die Klinik für Kardiologie und internistische Intensivmedizin besetzen wir für den Bereich Herzkatheterlabor folgende Stelle:
Gesundheits- und Krankenpflegekraft (d/m/w)
ab sofort | unbefristet | in Vollzeit oder Teilzeit
Ihre Perspektiven – unsere Angebote
- unbefristete Anstellung
- die Mitarbeit in einem kollegialen und professionellen Team mit strukturierter Einarbeitung
- Job-Ticket der LVB
- betriebliche Gesundheitsfürsorge, betriebliche Altersvorsorge und VWL
- attraktive, leistungsgerechte tarifliche Vergütung inkl. Sonderzahlung nach unserem Haustarif
- regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in unserem Bildungszentrum
Ihr Profil
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegekraft (d/m/w)
- Sie haben Erfahrungen in der pflegerischen Versorgung von Patienten mit invasiven, kardiologischen Diagnostik- und Therapieverfahren
- Sie haben ein ausgeprägtes technisches Verständnis im Umgang mit Medizintechnik
- Sie besitzen eine freundliche und zuvorkommende Haltung gegenüber Patienten
- Sie sind bereit zu einem kooperativen und engagierten Arbeiten in einem multiprofessionellen Team
- Sie sind flexibel in der Dienstgestaltung und bereit zur Teilnahme an Rufbereitschaftsdiensten
Ihre Aufgaben
- Prä- und postinterventionelle Versorgung der Patienten
- Einleitung von Notfallmaßnahmen
- Assistenz bei Herzkatheteruntersuchungen, Interventionen, EPU, Ablation, SM/ICD-Implantationen
- Administrative Tätigkeiten, wie Dokumentation und Organisation
- Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, Infusionen legen
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Sie! . Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung nur bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder einer Kontraindikation gegen COVID 19 (gem. Infektionsschutzgesetz) und das Masern-Virus (gem. Masernschutzgesetz) erfolgen kann. Die Nachweise sind im Einstellungsprozess vorzulegen.