Archivierte Stelle: Arzt in Weiterbildung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (d/m/w; 155/2022)
Archivierte Stelle: Arzt in Weiterbildung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (d/m/w; 155/2022)
Leipzig
ab sofort | unbefristet | Vollzeit oder Teilzeit
Für unser Medizinisches Versorgungszentrum suchen wir einen
Arzt in Weiterbildung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (d/m/w)
ab sofort | unbefristet | Vollzeit oder Teilzeit
Ihre Perspektiven – unsere Angebote
- ein interessantes und vielfältiges Aufgabengebiet
- ein von hoher Interdisziplinarität geprägtes Arbeitsumfeld
- Arbeitszeitflexibilität
- ein freundliches und kollegiales Arbeitsumfeld
- attraktive, leistungsgerechte Vergütung
- Gesundheitsmanagement und betriebliche Sozialleistungen
Ihr Profil
- Sie sind mindestens im 3. Ausbildungsjahr im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Sie haben den Wunsch nach Ihrer Ausbildung im MVZ weiterbeschäftigt zu werden
- Sie erfüllen bereits die in den Weiterbildungsrichtlinien der Ärztekammer geforderten stationären Operationen
- Sie verfügen über ein vielseitiges Interesse an unserem Spektrum: Gynäkologie, Schwangerenberatung, ambulante gynäkologische Eingriffe, Onkologie (Tumordiagnostik, ambulante Chemo-, Hormon- und Antikörpertherapie, Nachsorge), Assistenz bei ästhetischen Operationen
- Sie besitzen anwendungssichere EDV-Kenntnisse der gängigen MS-Office-Produkte und Abrechnungssysteme
- Sie agieren und arbeiten selbstständig sowie zuverlässig und zeigen dabei ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein
- Sie sind sensibel und emphatisch im Umgang mit Patienten und deren Angehörigen
Ihre Aufgaben
- Versorgung der Patienten
- Termin- und Bestellmanagement
- Abrechnung nach EBM/ GOÄ
- Vollständige Dokumentation in unseren EDV-Programmen
- Medizinische Tätigkeiten
- Administrative Tätigkeiten
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? . Wir weisen darauf hin, dass anfallende Bewerbungskosten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung durch uns leider nicht übernommen werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung nur bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder einer Kontraindikation gegen COVID 19 (gem. Infektionsschutzgesetz) und das Masern-Virus (gem. Masernschutzgesetz) erfolgen kann. Die Nachweise sind im Einstellungsprozess vorzulegen.